Änderung im Bankenwesen bis 2018

Der Deutsche Bundestag verabschiedete letzte Woche die zweite Zahlungsdiensterichtlinie.
Ab 2018 dürfen Händler damit in den meisten Fällen keine Preisaufschläge mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen oder Lastschriften verlangen. Damit sollte es auch z.B. bei Flugbuchungen leichter sein, mit seiner gewünschten Zahlungsart den angebotenen Preis zu erreichen (bislang brauchte man dafür meist *eine* ganz spezifische Zahlungsart). PayPal, Diners und Amex sind allerdings hiervon ausgenommen.

Außerdem sinkt die Eigenhaftung von 150 € auf 50 €. Erstaunlicherweise wurden in der Zahlungsdiensterichtlinie auch Zahlungsdienstleister wie SOFORT (SofortÜberweisung) legalisiert. Die Banken dürfen den Login über solche Dienstleister via PIN und TAN nicht mehr unterbinden, wie sie das mittels AGBs bisher häufig tun. Allerdings wird SOFORT wohl bald unter die Aufsicht der BaFin gestellt, um Missbrauch zu vermeiden.

Im November soll außerdem SEPA Instant Payment an den Start gehen, mit dem SEPA-Überweisungen zukünftig nur noch ein paar Sekunden bis zur Ausführung dauern sollen. Die Banken sind hier durch die Konkurrenz von virtuellen Anbietern wie PayPal unter Zugzwang. Ich bin gespannt, wie sich die Lage hier weiter entwickelt…

0 Gedanken zu “Änderung im Bankenwesen bis 2018”

  1. Die Informationen zu SOFORT sind für mich neu. Ich wusste bisher nicht, dass einzelne Banken den Login unterdrücken. Interessant!

    1. Sie unterdrücken ihn implizit, indem sie die Weitergabe von PIN und/oder TAN an Dritte in den AGBs untersagen. (Einige unterdrücken es im Prinzip auch technisch, indem sie keine HBCI-Schnittstelle anbieten, auf die Sofort primär aufsetzt. Effektiv ist das einfach ein Online-Banking-Tool mit Treuhänder-Funktion).

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